Infos und Downloads

Hier erhalten Sie wichtige Informationen rund um den Schulalltag!

Kinderschutzkonzept

Hier finden Sie die Kurzfassung unseres Kinderschutzkonzepts.

Schulbesuchsbestätigung

Falls Sie eine Schulbesuchsbestätigung für ein Amt oder eine Behörde brauchen, benötigen wir ein ausgefülltes Formular. Das Formular finden Sie hier

Krankmeldung

Ein krankes Kind kann nicht gut lernen, weil es sich nicht wohl fühlt und sich darum nicht gut konzentrieren kann. Es könnte seine MitschülerInnen anstecken. Darum muss es zu Hause bleiben bis es wirklich gesund ist.

Krankmeldungen sollen wie folgt erfolgen:

  • 1. Tag des Fehlens: Nachricht in WiBi
  • ab dem 3. Tag des Fehlens: ärztliche Bestätigung


Wir bitten Sie, nicht akute Arzttermine (z.B. Augenarzt, ...) nicht während der Unterrichtszeit zu vereinbaren.

 

Freistellung (Fernbleiben) vom Unterricht

Was Anfragen zum Fernbleiben von SchülerInnen angeht, so dürfen wir Sie darüber informieren:

  • Gemäß § 9 Abs. 6 Schulpflichtgesetz ist der Klassenvorstand bei triftigen Gründen berechtigt, das Kind ausnahmsweise bis zu einem Tag vom Unterricht zu befreien.
  • Die Schulleitung ist berechtigt, die Schülerin / den Schüler ausnahmsweise bis zu einer Woche vom Unterricht zu befreien.

Die Rechtfertigungsgründe sind nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen.

Sofern für den Klassenvorstand / die Schulleitung kein triftiger Grund vorliegt oder eine Terminverschiebung für den Schüler bzw. dessen Familie möglich oder zumutbar wäre, ist das Ansuchen abzulehnen. Da eine Pflicht zum Schulbesuch besteht, wird ersucht, die Erlaubnis zum Fernbleiben streng zu handhaben.
 

Ein billiger Flug oder eine Verlängerung der Ferien stellen keinesfalls eine ausreichende Begründung für eine Freistellung dar. 

 

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